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Zum Tag des Kaffees Die Kaffeesteuer - eine Steuer mit langer Geschichte

Rosenheim, Weilheim, Traunstein, Bad Reichenhall, Altötting, (ots) - Die deutsche Zollverwaltung erhebt jährlich rund eine Milliarde Euro Kaffeesteuer. Das trägt dazu bei, staatliche Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse weiterhin aufrecht erhalten zu können. Mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 168 Litern ist Kaffee das beliebteste Heißgetränk der Deutschen. Doch nicht erst heute erfreut sich der Kaffee seiner großen Beliebtheit. Bereits im 18. Jahrhundert war Kaffee ein nachgefragtes Genussmittel. Der Kaffeekonsum stieg im 18. Jahrhundert so stark an, dass im preußischen Königreich die private Einfuhr von Kaffee verboten und ein Kaffeemonopol errichtet wurde. Im Jahr 1787 wurde das Monopol abgeschafft und der Einfuhrzoll auf Kaffee eingeführt. Dieser war bis zur Gründung des deutschen Reiches 1871 eine der größten Einnahmequellen der deutschen Staaten. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges gelang es jedoch nicht, neue Kaffeezollsätze festzulegen. Daher wurde aus dem Einfuhrzoll eine Verbrauchsteuer, wie wir sie heute kennen. Seit 1949 fließen die Steuereinnahmen der Kaffeesteuer, die von der Zollverwaltung erhoben wird dem Bund zu. Alleine im Hauptzollamtsbezirk Rosenheim, in dessen Bezirk 57 Kaffeeröstereien und 98 gewerbliche Kaffeebezieher angesiedelt sind, wurden im Jahr 2020 Steuereinnahmen in Höhe von über 5 Millionen Euro eingenommen, der einen Teil der insgesamt 450 Millionen Euro darstellt, die durch alle Verbrauchsteuern in Rosenheim eingenommen werden. Der ungenehmigte gewerbliche Kaffeebezug, auch als "Kaffeeschmuggel" bekannt, ist nicht nur ein Phänomen der Nachkriegszeit. Immer wieder "erwischen" Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Rosenheim bei Kontrollaktionen "Steuersparer". So vor einem Jahr einen Wiederholungstäter, der gleich zweimal innerhalb eines Jahres versuchte, in einem Kleintransporter fast 350 kg unversteuerten Röstkaffee aus Österreich an Cafes in Rosenheim, München und Umgebung zu verteilen. Der Fahrer und gleichzeitiger Geschäftsführer des österreichischen Lieferdienstes musste die entstandene Kaffeesteuer in Höhe von insgesamt 730 Euro abführen und sich noch mit zwei Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung auseinandersetzen, die wohl mit einer Geldstrafe beendet werden dürften. Zu den Verbrauchsteuern gehören neben der Kaffeesteuer auch die Alkoholsteuer, die Energie- und Stromsteuer sowie die Tabaksteuer. Im Jahr 2020 nahm der Zoll rund 63 Milliarden Euro Verbrauchsteuern ein. Dies ist etwa die Hälfte aller vom Zoll im vergangenen Jahr erhobenen Abgaben in Höhe von rund 128 Milliarden Euro, die für Zukunftsinvestitionen in Bildung, Familie, Forschung oder Infrastruktur fließen. Auch werden die staatliche Bezuschussung der Renten- und Sozialsysteme durch diese Einnahmen geleistet. Rückfragen bitte an: Hauptzollamt Rosenheim Patrizia Kaiser Telefon: 08031/3006-7100 E-Mail: patrizia.kaiser@zoll.bund.de www.zoll.de Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell

Quelle: Presseportal